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   VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254   

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https://dejure.org/2011,62437
VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254 (https://dejure.org/2011,62437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.03.2011 - 5 C 11.254 (https://dejure.org/2011,62437)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. März 2011 - 5 C 11.254 (https://dejure.org/2011,62437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Vermögen; Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1996 - 8 E 401/95

    Einzelfall; Eigentum; Partei; Personenkraftwagen; Einzusetzendes Vermögen;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254
    So kommt zum einen eine Kreditfinanzierung der Prozessführung in Frage, wobei der Pkw als Sicherungsmittel zur Verfügung gestellt werden kann; zum andern könnte der relativ neue und teure Wagen durch ein einfacheres Modell ersetzt und der hieraus erzielte Überschuss für die Verfahrensdurchführung verwendet werden (vgl. OVG Münster vom 30.9.1996 NJW 1997, 540).
  • OLG Bremen, 25.07.2008 - 3 W 19/08

    Berücksichtigung des Wertes eines sog. Sport Utility Vehicles ( SUV ) im Rahmen

    Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 5 C 11.254
    Denn die Schonvermögensgrenze wird vom Antragsteller schon deshalb weit überschritten, weil zu seinem Vermögen auch ein Mercedes C 200, Baujahr 2008 gehört, dessen Wert er mit ca. 15.000 Euro angegeben hat (vgl. OLG Bremen vom 25.7.2008 MDR 2009, 57 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2016 - 11 C 15.2611

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen psychischer Erkrankung - Einsatz eines

    Zum einzusetzenden Vermögen gehört grundsätzlich auch ein PKW, soweit nicht Anhaltspunkte für dessen Unverwertbarkeit (§ 90 Abs. 2 SGB XII) oder für die Unzumutbarkeit der Verwertung (§ 90 Abs. 3 SGB XII) vorliegen (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 5 C 11.254 - juris; OLG Hamm, B. v. 11.9.2013 - II-2 WF 145/13 - juris).
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